Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere fragen sich viele Menschen, welche anderen attraktiven Geldanlageformen es gibt. Wer in erfolgreiche Unternehmen investieren möchte, dem stehen neben Aktien auch Genussrechte zur Verfügung.

Aktienkurs

Sowohl bei Aktien als auch Genussrechten partizipieren Anleger am Erfolg eines Unternehmens. (Bild: lassedesignen – Fotolia)

Feste Laufzeit bei Genussrechten

Wer nur für einen festgelegten Zeitraum (beispielsweise von fünf Jahren) in ein Unternehmen investieren möchte, für den können Genussrechte ein interessantes Investmentvehikel sein. Allerdings gibt es hier meist eine feste Laufzeit, nach der die Genussrechte dann zurückbezahlt werden. Vervielfacht sich in diesem Zeitraum der Börsenwert des Unternehmens, so nehmen Genussrechte im Vergleich zu Aktien wesentlich weniger an der Entwicklung teil.

Wahrscheinlich gibt es – je nach Genussrechtsbedingungen – eine erhöhte Ausschüttung pro Jahr. Geht das Unternehmen im Investitionszeitraum pleite, droht der Verlust des eingesetzten Vermögens, da Genussrechteinhaber erst nach allen anderen Gläubigern ausbezahlt werden.

Aktien punkten mit flexiblem Investitionszeitraum

Einer der größten Vorteile bei klassischen Aktien ist die schnelle Handelbarkeit an der Börse. Diese ist dadurch gegeben, dass es sich bei der Aktie um einen Eigentumstitel handelt. Der Aktionär wird Eigentümer am Unternehmen, kann Stimmrechte in der Hauptversammlung ausüben und erhält meist auch einen Anteil am Gewinn des Unternehmens. Diese Dividende kann hoch oder niedrig ausfallen, je nachdem wie die Geschäfte laufen.

Der Verkauf erfolgt dann im Normalfall nicht an das herausgebende Unternehmen, sondern über die Börse an den dann neuen Investor. Deshalb haben Aktien auch keine feste Laufzeit, sie verbriefen – bis auf wenige Ausnahmefälle – einen dauerhaften Anspruch an das Unternehmen. Damit erfolgt aber auch keine Rückzahlung zum Nennwert, da die Kurse ja täglich schwanken können.