Für viele Arbeitnehmer ist die Einkommensteuererklärung eine lästige Pflicht – doch es muss nicht unbedingt jeder beim Finanzamt vorstellig werden. Ob man eine Steuererklärung abgeben muss, sollte jeder Arbeitnehmer wissen, da sonst eine Schätzung durch das Finanzamt erfolgen und diese unter Umständen nachteilig ausfallen kann.

Lästige Pflicht mit Sparpotential

Ob eine elektronische Steuererklärung oder der Gang zum Finanzamt – viele Arbeitnehmer kommen um diese lästige Pflicht nicht herum. Dazu gehören beispielsweise Ehepaare, bei denen beide Partner berufstätig sind und die gemeinsam veranlagt werden. Zur Erklärung ist man auch dann verpflichtet, wenn neben der eigentlichen Tätigkeit Nebeneinkünfte erzielt werden, die die Grenze von 410 Euro überschreiten. Dazu zählt auch das Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld ab derselben Höhe oder wenn man bei mehreren Arbeitgebern parallel gearbeitet hat.

Die Fristen und Abgabetermine für das Jahr 2013 sind für den 31. Mai 2014 festgesetzt, bis dahin sollte die Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. Das Finanzamt kann darüber hinaus auch bei Privatpersonen einen Aufschub gewähren, wenn die Erklärung nicht rechtzeitig abgeben werden kann. Den Aufschub muss aber in diesem Fall möglichst frühzeitig beantragt werden. Wird die Steuererklärung freiwillig abgegeben, erhöht sich die Abgabezeit auf vier Jahre. Beim Finanzamt oder im Internet findet man alle Abgabefristen zur Steuererklärung auf einen Blick.

Wer darf verzichten?

Auf die Einkommensteuererklärung verzichten darf, wer als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen hat, also als normaler Angestellter arbeitet und nur einem Job nachgeht. Die Lohnsteuer wird in diesem Fall bei der Abrechnung automatisch abgezogen, und zwar durch den Arbeitgeber. Zur Steuererklärung ist man auch dann nicht verpflichtet, wenn sich die Einkünfte unter dem Steuerfreibetrag (Stand: 8.004 Euro im Oktober 2012) befinden. Ob diese Einkünfte aus selbstständiger, nicht selbstständiger oder sonstiger Tätigkeit eingenommen werden, ist dabei unerheblich. Wer dennoch bei der Steuererklärung unsicher ist, kann sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen.